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Klassen


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Klassen


DSSC Events 2020 wegen Corona abgesagt

DSSC Events 2020 canceled due to Covid-19

die termine für 2019 stehen fest

16-19.05. German Race Wars / Eisenach

03-04.08. Scooter-Weekend / Bitburg

06-08.09. !ACHTUNG ÄNDERUNG! Bitburg Race Wars / Bitburg Flugplatz

INFORMATIONEN ZUM 3 WERTUNGSLAUF IN BITBURG

-Anreise: Wir werden selbst erst am Freitag Morgen die Ampel und alles aufbauen. Deshalb planen wir, das Freie Training ab ca 12:00h. Gefahren werden kann, solange es die Lichtverhältnisse zulassen.
-Ampel: Wir werden die Ampel aus Italien nutzen. Diese ist jetzt in Bestitz der Streetbuzz Disrtibution. Also keine Index-Zeiten mehr mitschreiben.
-Gelände: wir werden die bekannte Strecke vom SAWE nutzen. Das Fahrerlager wird ebenfalls im unteren Teil des Gelände aufgebaut. Zufahrt erfolgt über das bekannte Tor. Achtung! Der Flugbetrieb läuft weiter! Flugzeuge haben immer Vorfahrt.
-Zeiten: am Freitag wird den ganzen Tag frei gefahren. Die Wertungsläufe finden am Samstag statt. Wir müssen hier allerdings auf das aktuelle Wetter achten, und halten deshalb den Zeitplan noch offen.
-Camping: wie gesagt, im unteren Teil. Es gibt keine Stromversorgung, nur eine Leitung für die Ampel. Wir werden einen Lichtmast für Nachts aufstellen. Es wird Dixi Toiletten geben. Wir haben kein fliessendes Wasser vor Ort. Generatoren sind erlaubt, denkt über Nacht aber bitte an eure Nachbarn. Grillen ist erlaubt, die Feuerstelle darf aber nicht direkt auf dem Boden sein.

-Die Anreise ist Samstag ab 9:00h möglich. Ab 10:00h startet das Training und die TA. Geplant sind Training und TA bis 13:30h. Das Wetter ist aber für den Vormittag sehr unbeständig gemeldet, so dass wir hier ggf. anpassen müssen. Von 14:00 - 18:00 sind die Wertungsläufe. Im Anschluss werden die Tagessieger und die Gesamtsieger geehrt. Da wir das Gelände am Samstag noch räumen müssen, ist nach den Ehrungen der Abbau.

DSSC KLASSENEINTEILUNG

Zur eindeutigen Identifizierung dürfen Zylinder äußerlich nicht verändert werden. Von Werk aus angebrachte Seriennummern, Schriftzüge, Logos etc. müssen vollständig erhalten bleiben und dürfen weder entfernt, lackiert oder überfräst noch mit Strahlgut oder Ähnlichem behandelt werden. Ausschließlich auf freien Flächen dürfen Fräsungen angebracht werden.

Abgeänderte Zylinder, Prototypen, Eigenbauten, Konversionen etc. müssen von der technischen Abnahme abgenommen werden.

ERLÄUTERUNG INDEXKLASSEN:

ZEITINDEX 10,50:

Es wird gegen einen Zeitindex von 10,5000 Sekunden gefahren.

ZEITINDEX 8,50:

Es wird gegen einen Zeitindex von 8,5000 Sekunden gefahren.

ZEITINDEX 7,50:

Es wird gegen einen Zeitindex von 7,5000 Sekunden gefahren. 

Ziel ist es, die Indexzeit möglichst genau zu erreichen. Sollte ein Zeitindex unterboten werden, so ist dieser Lauf ungültig und wird als Fehlversuch gewertet.
Hilfsgeräte, die aktiv die Fahrzeit beeinflussen (z.B. Drehzahlbegrenzer) sind nicht zulässig. Passive Geräte (z.B. Drehzahlmesser) sind zulässig.Ein Klassenwechsel im Laufe der Saison ist möglich, allerdings ohne einen Punkteübertrag.


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1. TAGESFAHRER

A. CLUBSPORT

Sie bildet die Klasse für Tagesfahrer. Ein Start ist nur zweimal im Jahr möglich. Genutzt wird diese Klasse als Einstieg und für die Gäste des DSSC e. V. Es handelt sich um eine offene Klasse mit Sicherheitsabnahme.

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2. INDEXKLASSEN

A. INDEX 10,50

Empfehlung für Sport-Zylinder, freie Motoren- und Fahrzeugwahl unter Beachtung §16 der Sportordnung

B. INDEX 8,50

Empfehlung für Midrace-Zylinder, freie Motoren- und Fahrzeugwahl unter Beachtung §16 der Sportordnung

C. INDEX 7,50

Empfehlung für High-End-Zylinder, freie Motoren- und Fahrzeugwahl unter Beachtung §16 der Sportordnung

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3. 70CC-KLASSEN

A. ROLLER BIS 70CCM

Einzylinder bis 70ccm, ohne Aufladung, siehe Klasseneinteilung

B. SPRINTER BIS 70CCM

Einzylinder bis 70ccm, ohne Aufladung, freie Fahrzeugwahl

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4. 100CC-KLASSEN

A. BIS 100CCM

Einzylinder bis 100ccm, ohne Aufladung, freie Fahrzeugwahl

B. ÜBER 100CCM

Aufladung erlaubt, unbegrenzt, inkl. aller Mehrzylinder; das Fahrzeug muss in Optik oder Technik einem Roller entsprechen. Es gilt insbesondere der Ausschlussvorbehalt der Rennleitung §16 der Sportordnung.

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5. CLASSIC

A. SCHALTROLLER, ROLLER MIT CVT-ANTRIEB BIS BJ. 1990, MOFAS

Unbegrenzt, ohne Aufladung, jedoch zeitgenössisches Erscheinungsbild

 

 


REGELUNGEN FÜR DIE KLASSE „ROLLER BIS 70CCM“

  • Die vollständige Originalverkleidung (oder ein optisch identischer Nachbau der Originalverkleidung) muss montiert sein.

  • Kein Beschneiden (Cutten) der Verkleidungen.

  • Ausschnitte in Verkleidungsteilen sind nur dort zugelassen, wo andere Bauteile physisch im Weg sind bzw. die Freigängigkeit für Vorder- und Hinterrad geschaffen werden muss.

  • Belüftungs- und Erleichterungslöcher dürfen einen maximalen Durchmesser von 30mm nicht überschreiten und dürfen die Stabilität der Verkleidung nicht wesentlich beeinflussen; größere Freiformausschnitte aus der Verkleidung sind nicht gestattet.

  • Wird nicht die Original-Verkleidung verwendet, bzw. werden Verkleidungen gemischt, muss die verwendete Verkleidung die gleichen Rahmen-/Fahrwerksteile wie die Originalverkleidung vollständig abdecken.

  • Verkleidungen dürfen in der Breite, wenn formschlüssig, verbreitert oder verschmälert werden, wenn dies dem Sinne der allgemein gültigen Sportordnung gerecht wird.

  • Die Verkleidung muss fest am Fahrzeug montiert sein.

  • Die Lichtanlage (Scheinwerfer, Rücklicht und Blinker), Spritzschutz und Kotflügel, Heckdurchgänge oder Kleinstbauteile wie Batteriefachabdeckungen dürfen entfernt werden.

  • Der Lenker ist nicht verkleidungspflichtig.

  • Als Verkleidungsteil wird das angesehen, das dem originalen Verkleidungsteil in Form und Beschaffenheit entspricht.

  • Die Lenkerhöhe hat mindestens 750mm zu betragen; sie wird an der Unterseite des Lenkergriffes gemessen. Ist der Lenkergriff nicht waagerecht angebracht, wird am tiefsten Punkt des Griffes gemessen. Ist kein Griff vorhanden, zählt der niedrigste Punkt (Unterseite) des Lenkers im Griffbereich.

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Ablauf


Ablauf


ABLAUF DER TECHNISCHEN ABNAHME UND ANMELDUNG

Die Nennung erfolgt vor Ort. Zu Veranstaltungsbeginn sucht der Fahrer mit seinem Prüfbogen/seiner Verzichtserklärung die technische Abnahme auf. Nach erfolgreicher technischer Abnahme erhält der Fahrer für Fahrzeug und Schutzkleidung eine Abnahmebestätigung auf seinem Prüfbogen. Mit diesem Bogen ist eine Rennanmeldung möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Fahrer sein Barcode-Etikett. Das Etikett mit dem Barcode ist so am Heck des Fahrzeuges anzubringen, dass es von einem Helfer am Start mit einem Handscanner abgescannt werden kann. Die Stelle sollte gut sichtbar und geschützt vor eventuell austretenden Flüssigkeiten sein. Die Etikette für DSSC-Fördermitglieder werden bei jeder Veranstaltung nach erfolgreicher technischer Abnahme neu ausgegeben. Ersatzetikette können an der Rennanmeldung abgeholt werden.

RENNABLAUF

  • Anhand der Animation und der Erläuterung kannst du den Ablauf des Ampelstarts sehen.
  • Regulärer Start
  • Der Fahrer fährt vor, bis erst das obere, dann das untere Lichterpaar leuchtet. Der Roller steht also sauber im Startfenster. Nach 3 Sekunden schaltet die Ampel automatisch auf die Startsequenz. Erst leuchtet ein gelbes Licht, dann leuchten zwei und dann drei gelbe Lichter; dann wird die Ampel grün und der Fahrer fährt los.
  • Tipp: Es zahlt sich aus, die Ampel zu beobachten und sich den Rhythmus der Schaltung einzuprägen.
  • Fahrer rollt über Startlinie
  • Der Fahrer fährt vor; das erste Licht geht an, dann das zweite. Allerdings ist das erste Licht wieder aus, das heißt, der Fahrer ist zu weit vor gerollt. Also zurück, bis beide Lichter brennen, dann schaltet die Ampel, wie oben, nach 3 Sekunden auf die Startsequenz und ab geht’s.
  • Fehlstart
  • Hier wird der normale Startablauf gezeigt, nur das am Schluss anstelle einer grünen Lampe eine rote brennt. Das bedeutet, dass der Fahrer einen Fehlstart hingelegt hat, also einfach losgefahren ist, bevor die Ampel auf Grün gesprungen war. Kommt vor, sollte aber nicht die Regel sein.
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Regeln


Regeln


DSSC SPORTORDNUNG 2019

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Das DSSC e.V. veranstaltet Vergleichsfahrten mit Zeitmessung über die Distanz von 150 m auf dafür geeigneten Strecken. Je nach Gegebenheiten vor Ort ist eine Verkürzung der Strecke auf 50 m möglich. Es wird gegen einen Zeitindex von 5,50 Sekunden (150 m) bzw. 2,50 Sekunden (50 m) gefahren. Klassenspezifische Indexzeiten sind unter „15. Klasseneinteilung“ aufgeführt. Dies bedeutet ein möglichst genaues Erreichen der anvisierten Indexzeit. Die Vergleichsfahrten werden ausschließlich nach der Sportordnung des DSSC e.V. ausgetragen.

2. FAHRZEUGE

Zu den Starts werden nur einspurige Fahrzeuge zugelassen, die der Sportordnung, insbesondere der Klassendefinitionen, entsprechen. Ausnahmen hiervon bestimmt die Rennleitung nur schriftlich.

Folgende Bedingungen müssen teilnehmende Fahrzeuge erfüllen:

  • Es muss ein Schalldruckpegel von 94 dB eingehalten werden, der in 3 m Entfernung 50 cm über dem Boden und dem Abgasaustritt zugewandt gemessen wird.

  • Das Fahrzeug muss so gut wie möglich geräuschgedämmt werden.

  • Öleinlass- und -ablassschrauben sowie Schrauben von Bremszangen und Gestänge sind mit Zwirbeldraht zu sichern, mit Ausnahme Klasse „Clubsport“.

  • Es sind geeignete Treibstoffbehälter zu verbauen, die zudem sicher befestigt werden müssen.

  • Alle Flüssigkeiten, die nach außen gelangen könnten, müssen mit einem Überlaufbehälter gesichert werden (z. B. Kühler, Vergaser, Tank).

  • Fahrzeuge müssen eine Fußablage aufweisen, sodass die Füße während eines Laufs nicht frei in der Luft hängen. Bei Fahrzeugen, an denen die Fußrasten zusätzlich angebracht sind (z. B. Eigenbauten, Leitern, Dragstern), müssen diese vollständig klappbar sein.

  • Das Fahrzeug muss über zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen verfügen.

  • Alle Teile am Fahrzeug sind sicher zu befestigen.

  • Alle sich drehenden Motorteile (Zündung, Variomatiktrieb) müssen ordnungsgemäß abgedeckt sein und dürfen nicht hintergriffen werden können. Nicht geeignete Materialien sind u. a. Papier, Klebeband und Kunststoffe, die zur Splitterbildung neigen. Öffnungen in Abdeckungen dürfen unabhängig von der Form an dem größten zu messenden Maß 12 mm nicht überschreiten. Ausnahmen bilden möglichst genaue Öffnungen für externe Starter sowie werkseitige Lüftungsöffnungen; entfällt der werkseitige E-Starter, muss die Öffnung nicht verschlossen werden.

  • Es dürfen keine gefährlichen Gegenstände (die z. B. spitz sind oder herausragen) am Fahrzeug montiert sein.

  • Lachgasflaschen müssen geschützt innerhalb der Rahmenkonstruktion angebracht sein.

  • Der Gasdrehgriff muss beim Loslassen wieder in seine Ausgangsposition zurückgehen.

  • Die Lenkerenden müssen verschlossen sein (z. B. durch Griffe).

  • Die Mindestbodenfreiheit beträgt 30 mm, mit Ausnahme der Auspuffkrümmer.

  • Als Kühlflüssigkeit darf nur reines Wasser verwendet werden.

  • Am Fahrzeug muss ein funktionstüchtiger Zündunterbrecher (Killswitch) vorhanden sein.

  • Die Mindesthöhe der Reifenflanke beträgt 100 mm, da Zeitmessungen andernfalls fehlerhaft sein können.

  • Die Treibstoffwahl ist freigestellt. Sollten nicht tankstellenübliche Treibstoffe genutzt werden, ist dies aus Sicherheitsgründen der technischen Abnahme mitzuteilen.

3. TECHNISCHE ABNAHME

Vor jedem Rennen wird eine technische Abnahme durchgeführt, die 2 Stunden vor Rennbeginn anfängt und bis zur Mittagspause geht. Alle Fahrer haben sich in dieser Zeit bei der technischen Abnahme (TA) einzufinden. Sollten unsere Mitarbeiter etwas zu bemängeln haben, muss die entsprechende Änderung ohne Diskussion durchgeführt werden. Ohne erfolgreiche technische Abnahme kann nicht gestartet werden.

Allgemein führt die TA nur eine Sichtprüfung durch und haftet nicht für konstruktionsbedingte oder durch Vorschäden behaftete Sicherheitsmängel an Fahrzeug und Schutzkleidung. Dennoch behält sich die TA vor, Fahrzeuge vom Wettbewerb auszuschließen, die augenscheinlich nicht sicher sind. Die Verantwortung für den Zustand der Fahrzeuge und der Schutzkleidung liegt allein bei den Haltern und Fahrern und nicht bei den zur TA berechtigten Personen oder dem DSSC e.V.

Zusätzlich können stichprobenartige Abnahmen durchgeführt werden zur Kontrolle der Einhaltung bestehender Regeln sowie bei Protest durch einen anderen Fahrer. Der für das Fahrzeug Verantwortliche hat bei einer Motorprüfung selbst, vor den Augen der technischen Abnahme, für die Demontage zu sorgen. Eventuelle Schäden, Dichtungen, Dichtmittel, Betriebsflüssigkeiten, Lager, Werkzeug sowie sonstige Aufwendungen werden vom DSSC nicht ersetzt bzw. gestellt; die Kosten dafür müssen selbst getragen werden.

Bei Nicht-Einhaltung der Sportordnung kann der Start verweigert und der Fahrer disqualifiziert bzw. von weiteren Rennen ausgeschlossen werden.

4. FAHRER

Alle DSSC-Fahrer, mit Ausnahme der Starter in der Klasse „Clubsport“, verpflichten sich zum Tragen von Motorradschutzbekleidung (z. B. Lederkombi), Integralhelm, Handschuhen und Schuhwerk, das über die Knöchel reicht. Die Verwendung eines Rückenprotektors wird ausdrücklich empfohlen. Die Schutzbekleidung ist Bestandteil der technischen Abnahme.

Der Fahrer muss fahrtauglich sein und in der Lage, die Kontrolle über das Fahrzeug zu halten. Das Mindestalter für die Teilnahme ist 14 Jahre. Fahrer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die verfügbare Verzichtserklärung von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und sie bei der Nennung vorlegen. Eine Ausnahme der Mindestalter-Regelung ist dann möglich, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter vor Ort ist und sein Einverständnis schriftlich erbringt.

Fahrern ohne ausreichende Sicherheitsbekleidung und offensichtlich nicht fahrtauglichen Fahrern wird der Start verweigert. Das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist untersagt.

Jeder Fahrer muss auf Verlangen sein Alter mittels Lichtbildausweis belegen können.

5. FÖRDER-MITGLIEDSCHAFT

Die Antragstellung auf eine befristete Fördermitgliedschaft ist vor Ort möglich. Starter ohne Fördermitgliedschaft (Tagesstarter) können ausschließlich in der Clubsport-Klasse teilnehmen.

TAGESFAHRER

Tagesfahrer müssen vor Ort zusätzlich zu dem ggf. anfallenden Eintritt zur Veranstaltung 20,00 Euro Startgebühr pro Fahrzeug entrichten.

FAHRER

DSSC-Fahrer erhalten beim Kauf einer Stage6-Racing-Lederkombi oder einer Scooter-Attack-Lederkombi bei der Scooter-Attack GmbH einen 20%-Rabatt auf den Endverbraucher-Katalogpreis. Außerdem erhalten DSSC-Fahrer günstigere Konditionen bei den Startgebühren und es wird ihnen ermöglicht, alle gefahrenen Zeiten online einzusehen. DSSC-Fahrer bekommen bei Erfolg sowohl Tages- wie auch Jahrespokale vor Ort bei der Siegerehrung überreicht. Sollte an der Siegerehrung nicht teilgenommen werden, verfällt der Anspruch auf einen Pokal.

Die DSSC-Fördermitgliedschaft kostet jährlich einmalig 30,00 Euro. Für die Teilnahme an DSSC-Wertungsläufen ist es ggf. erforderlich, Eintritt auf Veranstaltungen zu entrichten. Die Startgebühr vor Ort beträgt 10,00 Euro; für jedes weitere Fahrzeug bzw. jede weitere Klasse müssen zusätzlich 5,00 Euro entrichtet werden.

6. NENNUNG

Es ist gestattet, dass maximal zwei Fahrer ein Fahrzeug nutzen, wobei sie sich aber getrennt anmelden müssen und nur der schnellere Fahrer in die Wertung eingeht. Das Fahrzeug ist klassengebunden und darf nur in der einen zulässigen Klasse starten. Ausnahme bildet die Klasse „Clubsport“. Es erfolgt nur die Meldung des Fahrers. Jeder eingeschriebene Fahrer kann durch eine neue Nennung als Tagesfahrer in der Klasse „Clubsport“ fahren.

Vorrangig startberechtigt sind DSSC-Fördermitglieder in der/n jeweiligen Klasse(n) ihres/r Fahrzeuge(s).

Nach erfolgreicher technischer Abnahme erhält der Fahrer für Fahrzeug sowie Schutzkleidung eine Abnahmebestätigung auf seinem Prüfbogen. Mit diesem Bogen ist eine Rennanmeldung möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Fahrer 3 Aufkleber mit seiner Startnummer. Die Starnummer muss rechts, links und auf die Front geklebt werden, damit die Startnummer von allen Seiten einsehbar ist. Die Stelle sollte gut sichtbar sowie geschützt vor eventuell austretenden Flüssigkeiten liegen. Die Startnummern für DSSC-Fördermitglieder werden bei jeder Veranstaltung nach erfolgreicher technischer Abnahme neu ausgegeben.

Eine bei der Anmeldung falsch angegebene Klasse führt zum Ausschluss aus der Tageswertung. Daraus resultierend fließen Punkte, die bei der betreffenden Veranstaltung erworben wurden, nicht in die Gesamtwertung ein.

7. VERZICHTSERKLÄRUNG

Jeder Fahrer muss eine unterschriebene Verzichtserklärung einreichen. Bei minderjährigen Fahrern ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Zur Ermittlung des Alters muss jeder Fahrer sicherstellen, sein Alter mittels Personalausweis, Führerschein, Kinderausweis oder Reisepass vor Ort belegen zu können. Die Aushändigung von Start-Etiketten und somit der Start werden ohne zweifelsfrei gültige, unterschriebene Verzichtserklärung verweigert.

Jeder Starthelfer und jede andere Person, die den Vorstartbereich betreten möchte, muss eine unterschriebene Verzichtserklärung einreichen.

Die Verzichtserklärung kann hier heruntergeladen werden.

8. FAHRREGELN

Wenn es organisatorisch möglich ist, starten die Fahrer klassenweise, ansonsten gemischt. Jeder Fahrer hat pro Wertungslauf und Klasse bis zu zehn Starts zur Verfügung. Wird klassenweise gestartet, muss er seine Starts im vorab bekannt gegebenen Zeitfenster für seine Klasse wahrnehmen. Fehlstarts und Fahrtabbrüche werden mitgezählt.

Nach Ende der Wertungsläufe wird ein Shoot-Out-Finale unter den 8 besten (Gesamtzeit) Erstplatzierten aller Klassen ausgetragen. Falls einer oder mehrere der Fahrer nicht am Shoot-out- Finale teilnehmen können, werden die Teilnehmer durch den/die nächstschnelleren Erstplatzierten aufgefüllt. Alle Klassensieger haben sich für das Finale bereitzuhalten. Die 8 Besten werden per Aushang an der Rennleitung bekannt gegeben. Die Fahrer treten im Turniersystem gegeneinander an. Der Gewinner kommt eine Runde weiter. Die jeweiligen Gegner werden ausgelost. Allen Fahrern steht je Shoot-Out-Lauf nur ein Versuch zu. Ein Fehlstart wird als Versuch gewertet, der jeweilige Fahrer scheidet somit aus dem Turnier aus. Sollten beide Fahrer einen Fehlstart machen, wird der Lauf wiederholt. Die Fahrer haben selbständig dafür Sorge zu tragen, am Start anwesend zu sein. Wer an der Teilnahme am Shoot-Out-Finale verhindert ist (z.B. Motorendefekt), hat dies unverzüglich den Verantwortlichen mitzuteilen. Wer nicht rechtzeitig am Start anwesend ist, wird vom Shoot-Out-Finale ausgeschlossen, und der Gegner startet alleine. Im Shoot-Out-Finale ist jedes Fahrzeug und jeder Fahrer nur 1x zulässig. Das Shoot-Out-Finale hat keinen Einfluss auf die Jahreswertung. Der Gewinner erhält einen Pokal.

Der Start erfolgt stehend und über die Signale einer Ampelanlage. Die Ermittlung der Reaktionszeit bzw. eines Fehlstarts erfolgt über Lichtschranken am Start. Am Ziel befinden sich zwei Lichtschranken. Erst die hinterste Lichtschranke ermittelt die Gesamtzeit.

Zwei Fahrer starten gleichzeitig und fahren auf parallelen Streckenhälften bis zum Ende der Strecke. Jeder Fahrer muss mit seinem Fahrzeug auf der Hälfte der Strecke bleiben, auf der er gestartet ist, da sonst keine Messung stattfinden kann. Die Trennung der Streckenhälften wird durch eine mittige Begrenzung (Kabel, Band etc.) durchgeführt. Überfährt ein Fahrer die Begrenzung und behindert somit den anderen Starter, kann der Lauf annulliert werden. Dem Fahrer, der seine Bahn verlassen hat, wird die gefahrene Zeit aberkannt und der Lauf als Fehlstart gewertet. Dem anderen Fahrer wird der Lauf nicht gewertet und ein Ersatzlauf ermöglicht.

Das vorsätzliche Überfahren der Seiten- und/oder Mittellinie führt zur sofortigen Disqualifikation und zum Ausschluss von der Veranstaltung. Im Falle eines Fehlstarts muss die Strecke über die jeweils geltende Rückführung erfolgen.

Im Fahrerlager ist eine benzinresistente und undurchlässige Unterlage Pflicht. Burnouts sind nur auf dafür ausgeschriebenen Flächen erlaubt.

9. TAGESWERTUNG

In die Tageswertung fließen jeweils die besten Ergebnisse aller am Renntag gestarteten Fahrer ein. Die Unterteilung erfolgt klassenweise, getrennt nach Unterklassen. Die Ermittlung der Platzierung erfolgt über die kürzeste Gesamtzeit der Fahrer. Sollte die gefahrene Bestzeit von mehreren Fahrern in den Punkterängen der Gesamtwertung oder unter den ersten 15 Plätzen der Tageswertung identisch sein, erhält der Fahrer die bessere Platzierung, der die Zeit zuerst aufgestellt hat. Stellen zwei gegeneinander fahrende Fahrer eine identische Zeit auf, zählt die zweitbeste Zeit.

10. WERTUNG DSSC-FÖRDERMITGLIEDER

Die Jahreswertung ergibt sich aus der Punktzahl der DSSC-Fördermitglieder in der Tageswertung. Je nach Platzierung werden dabei unten stehende Punktzahlen vergeben. Eine Übertragung der Punkte auf einen anderen Fahrer oder in eine andere Klasse ist nicht möglich.

PUNKTE NACH PLATZIERUNG

  1. Platz ... 25 Punkte

  2. Platz ... 20 Punkte

  3. Platz ... 16 Punkte

  4. Platz ... 13 Punkte

  5. Platz ... 11 Punkte

  6. Platz ... 10 Punkte

  7. Platz ... 9 Punkte

  8. Platz ... 8 Punkte

  9. Platz ... 7 Punkte

  10. Platz ... 6 Punkte

  11. Platz ... 5 Punkte

  12. Platz ... 4 Punkte

  13. Platz ... 3 Punkte

  14. Platz ... 2 Punkte

  15. Platz ... 1 Punkte

Vor dem Beginn der Saison gibt der DSSC e.V. die voraussichtliche Anzahl von Läufen inkl. der voraussichtlichen Sprint-Distanz bekannt sowie die voraussichtliche Anzahl von Streichergebnissen. Die übliche Sprintdistanz beträgt 150m und die Anzahl der Streichergebnisse 0. Streichergebnisse können auch während der laufenden Saison bekannt gegeben werden, wenn z.B. ein Wertungslauf auf Grund höherer Gewalt nicht ausgetragen werden kann. Streichergebnisse fließen nicht in die Gesamtwertung ein. Aus der Anzahl der Läufe abzüglich der Anzahl der Streichergebnisse ergibt sich die Anzahl der Ergebnisse, die in die Gesamtwertung einfließen. Rennen, an denen ein Fahrer nicht teilgenommen hat, werden mit 0 Punkten gewertet. Die jeweils schlechtesten Punkte-Ergebnisse werden gestrichen.

Saison-Gewinner ist derjenige mit der höchsten Punktzahl nach allen Wertungsläufen und Korrekturen. Bei identischer Punktzahl entscheidet die beste bei einem Wertungslauf gefahrene Gesamtzeit (also Reaktions- und Fahrzeit).

11. PROTEST

Bei dem Verdacht, dass ein anderer Fahrer gegen die Sportordnung verstößt, hat jedes DSSC-Fördermitglied und jeder Tagesfahrer die Möglichkeit, beim Verein seinen Protest anzumelden. Das Einreichen des Protests ist mit der Zahlung einer Kaution in Höhe von 50,00 Euro verbunden. Erweist sich der Verdacht als richtig, erhält der Protestführer die Kaution zurück. Wird der Verdacht nicht bestätigt, verbleibt die Kaution als Aufwandsentschädigung beim DSSC e.V. Ein Protest muss bis spätestens 30 Minuten nach Rennende angemeldet werden. Ein Protest gilt mit der Abgabe des schriftlichen Protests als angemeldet.

12. SAISON

Die Saison beginnt mit dem ersten und endet mit dem letzten Wertungslauf. Die Ehrung der Saisonsieger findet unmittelbar nach dem letzten Wertungslauf vor Ort statt, sofern nicht anders vom DSSC e.V. bekanntgegeben.

13. WITTERUNGSBEDINGUNGEN / ÄUSSERE EINFLÜSS

ur Austragung eines sicheren und fairen Wettkampfes ist eine trockene und saubere Strecke notwendig. Der DSSC e.V. behält sich das Recht vor, einen Lauf aufgrund der Witterungsbedingungen oder anderer äußerer Einflüsse vor Ort abzusagen bzw. abzubrechen. Der DSSC e.V. behält sich außerdem das Recht vor, eine Veranstaltung aufgrund zu erwartender, widriger Witterungsbedingungen vorzeitig abzusagen.

14. DISQUALIFIKATION / NICHTZULASSUNG ZUM START

Bei Disqualifikation oder Nichtzulassung zum Start vor Ort ist eine Erstattung des Startgeldes bzw. des Fördermitgliedsbeitrages ausgeschlossen, wenn sich die Disqualifikation bzw. die Nichtzulassung zum Start auf die Sportordnung beruft.

15. KLASSENEINTEILUNG

Zur eindeutigen Identifizierung dürfen Zylinder äußerlich nicht verändert werden. Von Werk aus angebrachte Seriennummern, Schriftzüge, Logos etc. müssen vollständig erhalten bleiben und dürfen weder entfernt, lackiert oder überfräst noch mit Strahlgut oder Ähnlichem behandelt werden. Ausschließlich auf freien Flächen dürfen Fräsungen angebracht werden.

Abgeänderte Zylinder, Prototypen, Eigenbauten, Konversionen etc. müssen von der technischen Abnahme abgenommen werden.

16. AUSSCHLUSSVORBEHALT DER RENNLEITUNG

Die Rennleitung behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die nicht dem Geist einer Scooter-Sprint-Veranstaltung entsprechen, ohne Begründung auszuschließen.

17. ÄNDERUNGEN

Der DSSC e.V. behält sich Änderungen jeglicher Art jederzeit vor. Über Änderungen der Sportordnung werden die Fördermitglieder und Fahrer hier informiert.

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DSSC-Zeitplan


DSSC-Zeitplan


Termine 2019

Auch in diesem Jahr finden die DSSC Rennen auf den legendären Strecken der letzten Jahre statt. Alle Informationen zu den Events findet ihr im Eventkalender und auch auf Facebook. Die Anmeldung ist online und auch vor Ort möglich:

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About us


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1. DSSC Lauf 2015
German Race Wars

Nachdem der erste DSSC Lauf in Meinerzhagen leider aufgrund von Regen abgesagt werden musste, konnte der Lauf in Eisenach ohne Probleme stattfinden. Wetter und Stimmung waren gleichermaßen gut, und unzählige Fahrer hatten sich zusammengefunden, um wieder Vollgas zu geben!

Alle DSSC Ergebnisse auf www.dssc.de

 

2. DSSC LAUF SW2015
Meinerzhagen Reloaded

Nachdem das erste Treffen das Jahres in Meinerzhagen ja durch derben Regen sprichwörtlich ins Wasser gefallen ist, und die Strecke nur bedingt genutzt werden konnte, gab es diesmal nach anfänglichem Regen die volle Ladung Sonnenscheind. Demnach wurde also ordentlich Gummi auf der gesamten Landebahn verteilt. Alle Eindrücke dazu seht ihr jetzt im Video!

Alle DSSC Ergebnisse auf www.dssc.de


ÜBER UNS

Willkommen Scooterists!

Den DSSC e.V. (Deutsches Scooter Sprint Comitee) gibt es seit 2004. Von Jahr zu Jahr können wir steigende Teilnehmerzahlen verzeichnen und sehen, wie sich die Veranstaltungen zu einem festen Bestandteil der Scootertuning-Szene entwickelt haben. So trifft man sich heute nicht mehr nur zum Sprinten über die Strecke, sondern bringt teilweise die ganze Familie oder ein Auto voller Freunde mit. Es wird im Fahrerlager gegrillt, zusammengesessen und gemeinsam gefeiert. Neben dem Spaß abseits der Strecke kommt man sich auch auf der Strecke immer näher. So konnten wir in der vergangenen Saison beispielsweise in den Sprinter-Klassen sehen, wie die Topfahrer der Sport-, MidRace- und Racing-Klasse annähernd gleiche Zeiten fuhren. Außerdem konnten wir in der letzten Saison gleich zwei Mal auf der professionellen Dragracing-Strecke in Luckau an den Start gehen. Zum Finale nach dem Scooter-Weekend nahmen viele eingeschriebene Fahrer die weite Reise nach Brandenburg auf sich, um sich bis in die Dunkelheit über 150 Meter sowie über die kurzfristig eingerichtete 50-Meter-Distanz zu messen.

Für die kommende 2010er-Saison haben wir uns mit den Erkenntnissen aus den vergangenen Jahren und vor allem aus 2009 auseinandergesetzt. Dabei wurde die Sportordnung angepasst und auf die Zukunft des jungen Dragracings ausgerichtet. So wurden zum Beispiel die Klassen komplett neu aufgestellt. Zum einen haben wir griffige Klassenbezeichnungen eingeführt, zum anderen wurden neue Klassen für Gaststarter und Einsteiger aufgestellt und bereits existierende zusammengelegt und für professionelle Starter attraktiver gestaltet. Um unsere Serie auch anderen Fahrzeugen zu öffnen, haben wir zudem eine Mofa-Klasse eingerichtet sowie eine Klasse für Roller vor Baujahr 1990 und eine für Schaltfahrzeuge. Wir hoffen, damit mehrere benachbarte Szenen zu einer gesamten aufbauen zu können.

Neben der Neuordnung der Klassen haben wir auch die Sicherheitsbestimmungen für Fahrer und Fahrzeug überarbeitet. Mit der Weiterentwicklung der Tuningteile und dem wachsenden Know-how der Teams und Starter werden auch die Geschwindigkeiten immer höher. Um diese Entwicklung nicht technisch einzubremsen, haben wir uns entschlossen, für eingeschriebene Fahrer u. a. die Pflicht zur Motorradbekleidung (z. B. Lederkombi) einzuführen.

Da es in Deutschland aufgrund der Gesetzeslage und Beschwerden von Anwohnern immer schwieriger wird, geeignete Locations genehmigt zu bekommen, werden wir 2010 mehrere Veranstaltungen über die Shorttrack-Distanz von 50 Metern neben der regulären 150-Meter-Distanz durchführen. Der Test über 50 Meter in Luckau brachte uns die Erkenntnis, dass über diese Distanz mindestens genauso spannende Läufe erwartet werden können, wie wir sie bisher zu sehen bekamen.